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Nutzungsbedingungen                                                                                                                                                                                                                                 Stand: 01.2010

 

§ 1 Leistungsgegenstand/ Training

· 1.1 Torsten Klette „Ihr persönlicher Fitnesstrainer“ verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

· 1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

· 1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

· 1.4 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt sofern nicht anders vereinbart, 60 Minuten.

· 1.5 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und –ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

· 1.6 Der Beginn der Trainings ist nur nach einem obligatorischen Fitness-Check durch  Torsten Klette „Ihr persönlicher Fitnesstrainer“ möglich.

· 1.7 Torsten Klette behält sich das Recht vor, für das Training adäquat qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen.

§ 2 Sonstige Leistungen

· 2.1 Torsten Klette „Ihr persönlicher Fitnesstrainer“ steht ihren Klienten ausserhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Sa. Zwischen 6.00 und 22.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Torsten Klette „Ihr persönlicher Fitnesstrainer“.

§ 3 Kosten

· 3.1 Die Kosten für eine 60 minütige Trainingseinheit (Personal Training) betragen 77,- €, Reservierungen ab 8 Stunden werden mit mehr als 10 % Rabatt zu einem Preis von 69,- € / h angeboten.

· 3.2 Der kostenneutrale Durchführungsort für das Personal Training ist das Stadtgebiet Hannover. Die Km-Pauschale für An- und Abfahrtswege ausserhalb dieses Gebietes beträgt 0,65 € pro zurückgelegten Kilometer Ihres Trainers.

· 3.3 Sonstige Honorare und Kursgebühren lt. entsprechendem Angebot bzw. gesonderter Honorarvereinbarung.

· 3.4 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Zt. 19 %.

§ 4 Sonstige Kosten

· 4.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/ oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, etc.) so sind diese vom Klienten zu tragen.

· 4.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, o. ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

· 4.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z. B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen, etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

· 4.4 Kauft Torsten Klette „Ihr persönlicher Fitnesstrainer“ im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel, Nahrungsergänzungen, etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Torsten Klette „Ihr persönlicher Fitnesstrainer“.

§ 5 Zahlungsbedingungen

· 5.1 Die Abrechnung der ersten Trainingseinheiten erfolgt im Voraus. Alle weiteren Trainingseinheiten werden jeweils am Monatsende abgerechnet.

· 5.2 Der Klient erhält von Torsten Klette „Ihr persönlicher Fitnesstrainer“ eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Danach kommt der Kunde in Verzug. Es werden Verzugskosten zzgl. einer Gebühr von 5,- € erhoben.

· 5.3 Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Trainingseinheiten.

§ 6 Haftung

· 6.1 Torsten Klette „Ihr persönlicher Fitnesstrainer“ schliesst gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Personen- und/ oder Sachschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

· 6.2 Torsten Klette „Ihr persönlicher Fitnesstrainer“ haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

· 6.3 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Torsten Klette „Ihr persönlicher Fitnesstrainer“ vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Torsten Klette „Ihr persönlicher Fitnesstrainer“ übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

· 6.4 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Torsten Klette „Ihr persönlicher Fitnesstrainer“, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

· 6.5 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

· 6.6 Für alle Links, die von www.personal-trainer-hannover.de auf andere Seiten zielen, betont Torsten Klette „Ihr persönlicher Fitnesstrainer“ ausdrücklich, dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich.

§ 7 Verhinderung und Ausfall

· 7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

· 7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit auf Grund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

· 7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaub, etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

§ 8 Ersatzansprüche

· 8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage von Torsten Klette „Ihr persönlicher Fitnesstrainer“ werden bereits gezahlte Trainingseinheiten gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

§ 9 Datenschutz

· 9.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von Torsten Klette „Ihr persönlicher Fitnesstrainer“ gespeichert und ausschliesslich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

· 9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 10 Geheimhaltung

· 10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Torsten Klette „Ihr persönlicher Fitnesstrainer“ Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

· 10.2 Torsten Klette „Ihr persönlicher Fitnesstrainer“ hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

§ 11 Sonstige Vereinbarungen

· 11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon oder E-Mail.

· 11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äussern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

· 12.1 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

· 12.2 Sollte eine der vorgehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

· 12.3 Als Gerichtsstand wird Hannover vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

· 12.4 Diese AGB gelten kundenseitig nach Auftragserteilung/ Kursbuchung als akzeptiert.